Herzlich Willkommen beim Planungsbüro Geiger
Mehr Sicherheit für Ihre Veranstaltung.Nur wer seine Risiken kennt, kann auch vorausschauend und verantwortungsbewusst handeln. Das gilt insbesondere für Veranstalter, die einer Vielzahl von rechtlichen Regularien und technischen Anforderungen unterworfen sind.
Ein Sicherheitskonzept stellt im Allgemeinen eine Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien mit dem Ziel, ein definiertes Schutzniveau zu erreichen. Unterschieden werden muss dabei die Sicherheit gegenüber böswilligen Angriff und die Sicherheit gegenüber menschlichem und technischem Versagen.
Historische Entwicklung der VStättV:
Menschen haben sich bereits in der Antike an öffentlichen Vorführung in riesigen Theatern unter freiem Himmel erfreut. Jedoch Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich ein Bewusstsein für Gefahren und Risiken, die mit der öffentlichen Versammlung vieler Menschen auf kleinem Raum einhergehen können. In erster Linie kamen Brände durch die Theaterbeleuchtung (Öl) zu Stande, da die betroffenen Gebäude oft mit leicht entzündlichen Baustoffen ausgerüstet waren.
In Deutschland wurde 1879 "Ortspolizeiliche Vorschrift über die Feuerpolizei in Theatern" erlassen. 1909 wurde die Polizeiverordnung über die baulichen Anlagen, die innere Einrichtung und den Betrieb von Theatern, öffentlichen Veranstaltungsräumen und Zirkusanlagen, als sogenannte Theater Verordnung gültig. Demnach entstand 1925 ein "Lichtspielverordnung" die die Sicherheit bei Filmvorführungen regelt.
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die DIN 18600 "Versammlungsstätten" erarbeitet, die in der jeweiligen Landesbauordnungen übernommen werden sollte, jedoch erst 1696 als "Musterentwurf" verabschiedet wurde. Ab Anfang der 70er Jahre wurden die ersten Bundesländern die Versammlungsstättenverordnung eingeführt. Mit Ausnahme der Stadtstaaten, Hamburg und Bremen hatten alle Bundesländer bis 1979 eine länderspezifische Versammlungsstättenverordnung auf Grundlage des Musterentwurfs vorgelegt. Es ist zu berücksichtigen, dass derartige Mustervorschriften und Mustererlasse legendlich als Grundlage für die Umsetzung ins spezifische Landesrecht dienen. Sie entfalten somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Bundesland entscheidet somit, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt. Auf Basis der Musterbauordnung (MBO 1997) wurden dann die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV 2002) verfasst. Diese wurde zwischenzeitlich überarbeitet und liegt nun in der Fassung MVStättV 2005 vor.
Besondere Fachkenntnisse:
- Erstellung von Sicherheitskonzepte- Risikoanalyse für Veranstaltungen
- Erstellung von Räumungskonzepten
- Crowdfunding
- Brandschutz für Veranstaltungen
- Verleih von Sicherheitsausrüstung
- Veranstaltungsberatung für Logistik und Sicherheit
Fachgebiete:
Planungskoordinator für Veranstaltungssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Sicherheit bei Großveranstaltungen durch Monitoring der Teilnehmer-innenMitgliedschaften:
Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V.,DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft),
IHK-Rheinhessen